Unsere Kompetenzen
Unsere Mandanten beraten wir in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtsschutz stehen.
Unsere Mandantschaft reicht vom klassischen Einzelerfinder über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu großen, weltweit tätigen Konzernen. Wir betreuen zahlreiche Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Universitätsinstitute, Professoren und Hochschulmitarbeiter. Von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung und darüber hinaus entwickeln wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zum Aufbau eines starken Schutzrechtsportfolios.
Wir legen Wert darauf, Beratungen und Leistungen zu bieten, die auf die individuellen Erfordernisse sowie das jeweilige Marktfeld perfekt zugeschnitten sind. Die Kerntätigkeitsfelder definieren sich durch die maßgeblichen gewerblichen Schutzrechte: das Patent und das Gebrauchsmuster, das Design/Geschmacksmuster sowie die Marke. Zu unseren Kompetenzen zählen Tätigkeiten in den Erteilungsverfahren ebenso wie Tätigkeiten in streitigen Verfahren oder im Zusammenhang mit Lizenzverträgen. Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten auch in allen Angelegenheiten von Arbeitnehmer-Erfindungen.
Wir beraten unsere Mandanten nicht nur deutschland- und europaweit, sondern weltweit. Hierfür arbeiten wir mit einer Vielzahl ausländischer Kanzleien in sämtlichen Ländern der Welt zusammen. Auf deren Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit verlassen wir uns seit vielen Jahren und Jahrzehnten.
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